AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Die AGB als PDF

Preise

Alle Preise sind unverbindlich. Die offerierten Preise können nur dann aufrechterhalten werden, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden. Die Preise werden auf Grund der am Tag der Offertstellung massgebenden Kosten kalkuliert. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestsetzung richtungsweisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Spedition, Porto, Verpackung

Die Lieferung erfolgt in der Regel ab unserem Lager, zuzüglich Frachtkosten. Die Spedition wird nach Ihren Angaben ausgeführt, andernfalls auf dem für Sie günstigsten und schnellsten Weg. Die Verpackung ist in den Preisen nicht inbegriffen. Wir verrechnen sie zu unseren Selbstkosten.

Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware auf den Besteller über. Bei Franko-Lieferungen erfolgt der Übergang von Nutzen und Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Für richtig gelieferte und retournierte Ware müssen wir für Aufwand 10% des Fakturabetrages, mindestens jedoch Fr. 10.-- pro Auftrag, sowie Porto und Verpackung belasten. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, anzubringen. Im Falle von geheimen Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel anzubringen.

Erzeugnisse in Sonderausführungen

Wir behalten uns aus fabrikationstechnischen Gründen das Recht vor, bis 10% mehr oder weniger als die bestellte Anzahl zu liefern. Bei Bestellungen, die sich nicht auf Listen- oder Offertenpreise stützen, anerkennt der Besteller ausdrücklich die Preise nach Ergebnis.

Umfang der Lieferpflicht

Die Angaben der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglichst Sorge. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie andere nicht durch uns verschuldeter Umstände lehnen wir jedwelchen Ersatzanspruch für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab.

Zahlungen

Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszins und Mahnspesen (2. Mahnung CHF 10.00, 3. Mahnung CHF 20.00, ab Betreibungsbegehren zusätzlich CHF 50.00 Spesen, plus alle anfallenden Kosten) zu berechnen. Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, so werden auch unsere sämtlichen anderen Guthaben fällig, ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine.

Montage und Installation

Montage und Installation sind in den Preisen nicht inbegriffen. Diese werden nach Aufwand verrechnet.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises bleiben wir Eigentümer des Kaufgegenstandes. Der Käufer ermächtigt uns hierdurch ausdrücklich, diesen Eigentumsvorbehalt in das zuständige Register eintragen lassen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind die gelieferten Sachen durch den Käufer gegen Feuer, Diebstahl, und sonstige Schäden zu versichern. Im übrigen haftet er für jede Wertverminderung, gleich auf welche Ursache sie zurückzuführen sind. Bei gänzlichem oder teilweisem Zahlungsverzug des Käufers ist dieser zu sofortigen Herausgabe des Kaufgegenstandes an uns verpflichtet, unbeschadet des Rechtes, nach Erfüllung oder Schadenersatz zu verlangen.

Garantie

Sofern nichts anderes vereinbart, übernehmen wir während der Garantiezeit von 12 Monaten die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionstüchtigkeit der von Ihnen erworbenen Maschine oder des Gerätes. Für nicht selbst hergestellte Maschinen und Geräte haften wir nur in dem gleichen Umfang wie die Unterlieferanten uns gegenüber. Nicht unter die Garantie fallen normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung, Beschädigung durch den Käufer oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind. Sollte die Maschine oder das Gerät während der Garantiezeit Mängel aufweisen, so haben Sie das Recht auf kostenloses Ersetzen der defekten Teile. Eine weitere Haftung oder Schadenersatzpflicht lehnen wir ab. Kosten für Ein- und Ausbau sowie allfällige Reise- und Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Garantieverpflichtung gilt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass ausschliesslich der Prochema-Service benützt wurde. Bei Verwendung von fremden Ersatzteilen erlischt die Garantie. Die Garantie fällt aus, solange sich der Käufer im Zahlungsverzug befindet.

Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte ®

Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gelten für beide Parteien die zuständigen Gerichte des Kantons Zug.

Nachdrucke und Reproduktionen aller Bilder und Texte dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Prochema Baar AG, Baar, gemacht werden.