Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund der
nachstehenden Bestimmungen deren Inhalt bei Auftragserteilung und
im besonderen mit der Annahme unserer Offerten,
Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt gilt. Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Form.
- Preise
Alle Preise sind unverbindlich. Die offerierten Preise können nur
dann aufrechterhalten werden, wenn auch die in der Offerte
genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt
werden. Die Preise werden auf Grund der am Tag der Offertstellung
massgebenden Kosten kalkuliert. Wir müssen uns deshalb vorbehalten,
die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für
die Preisfestsetzung richtungsweisend waren, auch für noch nicht
ausgeführte Lieferungen den neuen Gegebenheiten anzupassen.
- Spedition, Porto, Verpackung
Die Lieferung erfolgt in der Regel ab unserem Lager, zuzüglich
Frachtkosten. Die Spedition wird nach Ihren Angaben ausgeführt,
andernfalls auf dem für Sie günstigsten und schnellsten Weg. Die
Verpackung ist in den Preisen nicht inbegriffen. Wir verrechnen sie
zu unseren Selbstkosten.
- Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware auf den Besteller
über. Bei Franko-Lieferungen erfolgt der Übergang von Nutzen und
Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Für richtig
gelieferte und retournierte Ware müssen wir für Aufwand 10% des
Fakturabetrages, mindestens jedoch Fr. 10.-- pro Auftrag, sowie
Porto und Verpackung belasten. Sendungen mit allfälligen
Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden
Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der
gesetzlichen Frist anzumelden. Mängelrügen sind sofort nach Empfang
der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, anzubringen. Im
Falle von geheimen Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach
Entdeckung der Mängel anzubringen.
- Erzeugnisse in Sonderausführungen
Wir behalten uns aus fabrikationstechnischen Gründen das Recht vor,
bis 10% mehr oder weniger als die bestellte Anzahl zu liefern. Bei
Bestellungen, die sich nicht auf Listen- oder Offertenpreise
stützen, anerkennt der Besteller ausdrücklich die Preise nach
Ergebnis.
- Umfang der Lieferpflicht
Die Angaben der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt
unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglichst Sorge.
Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie andere nicht durch uns
verschuldeter Umstände lehnen wir jedwelchen Ersatzanspruch für
nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab.
- Zahlungen
Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts
anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage
ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer
Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszins
und Spesen zu berechnen. Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug,
so werden auch unsere sämtlichen anderen Guthaben fällig, ohne
Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine.
- Montage und Installation
Montage und Installation sind in den Preisen nicht inbegriffen.
Diese werden nach Aufwand verrechnet.
- Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises bleiben wir Eigentümer
des Kaufgegenstandes. Der Käufer ermächtigt uns hierdurch
ausdrücklich, diesen Eigentumsvorbehalt in das zuständige Register
eintragen lassen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind die
gelieferten Sachen durch den Käufer gegen Feuer, Diebstahl, und
sonstige Schäden zu versichern. Im übrigen haftet er für jede
Wertverminderung, gleich auf welche Ursache sie zurückzuführen
sind. Bei gänzlichem oder teilweisem Zahlungsverzug des Käufers ist
dieser zu sofortigen Herausgabe des Kaufgegenstandes an uns
verpflichtet, unbeschadet des Rechtes, nach Erfüllung oder
Schadenersatz zu verlangen.
- Garantie
Sofern nichts anderes vereinbart, übernehmen wir während der
Garantiezeit von 6 Monaten die Garantie für Mängelfreiheit und
Funktionstüchtigkeit der von Ihnen erworbenen Maschine oder des
Gerätes. Für nicht selbst hergestellte Maschinen und Geräte haften
wir nur in dem gleichen Umfang wie die Unterlieferanten uns
gegenüber. Nicht unter die Garantie fallen normale Abnützung sowie
die Folgen unsachgemässer Behandlung, Beschädigung durch den Käufer
oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände
zurückzuführen sind. Sollte die Maschine oder das Gerät während der
Garantiezeit Mängel aufweisen, so haben Sie das Recht auf
kostenloses Ersetzen der defekten Teile. Eine weitere Haftung oder
Schadenersatzpflicht lehnen wir ab. Kosten für Ein- und Ausbau
sowie allfällige Reise- und Transportkosten gehen zu Lasten des
Bestellers. Die Garantieverpflichtung gilt unter dem ausdrücklichen
Vorbehalt, dass ausschliesslich der Prochema-Service benützt wurde.
Bei Verwendung von fremden Ersatzteilen erlischt die Garantie. Die
Garantie fällt aus, solange sich der Käufer im Zahlungsverzug
befindet.
- Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte
®
Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist
nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu
reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.
- Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen
unseren Kunden und unserer Firma gelten für beide Parteien die
zuständigen Gerichte des Kantons Zug.
Nachdrucke und Reproduktionen aller Bilder und Texte dürfen nur
mit schriftlicher Genehmigung der Prochema Baar AG, Baar, gemacht
werden.